
Der Bundestag hat am 24. März 2011 das Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst verabschiedet (BGBl. Teil I Nr.19).
Es soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Angesprochen werden Frauen und Männer jeden Alters, auch Rentnerinnen und Rentner.
Die Freiwilligen können in Voll- oder Teilzeit tätig werden und erhalten als Angestellte des Bundes ein Taschengeld sowie weitere Zuschüsse.
Die Lebenshilfe Leipzig sucht Interessenten, die gern in den Bereichen Wohnen, Arbeiten oder Freizeit tätig werden möchten und die Arbeit der hauptamtlichen Angestellten sinnvoll erweitern und bereichern möchten.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Thieme Montag bis Freitag 8:00 – 15:00 Uhr unter Telefon 0341/4 53 39 22.